AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALOHA CERAMIX GmbH & Co KG Krugbäckerstraße 1 56424 Mogendorf (im Folgenden Aloha)
  • 1 Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und zwar auch dann, wenn der Zugriff auf das Angebot von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB des Kunden erkennt der Aloha nicht an und widerspricht diesen hiermit ausdrücklich. Die Geschäftsbedingen ergänzen die mit den Kunden abgeschlossenen Verträge und die dort getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals gesondert widersprechen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, fernmündliche und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  • 2 Angebote, Preise, Lieferfristen, Verzug
 
  1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab und erklären verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden Ihrer Bestellung durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
  1. Der Kauf wird durch eine automatisierte Email von ALOHA CERAMIX bestätigt. Diese Bestätigung ist nur als Empfangsbestätigung zu verstehen.
  1. Grundlage der Preise von ALOHA CERAMIX sind die jeweils gültigen Preislisten sowie Sonder-, Aktions- und andere Angebote. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung. Sie verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
  1. Die Lieferfristen sind einer individuellen Abrede vorbehalten. Feste Liefer- und Leistungstermine gelten nur dann als vereinbart, wenn diese von uns gesondert und ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sind wir durch höhere Gewalt und sonstige unverschuldete oder unvorhersehbare Umstände, die von uns trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, der termingerechten Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert, so werden wir den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Es tritt dann eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit ein. Sollten diese von uns nicht zu vertretenden Umstände nicht innerhalb angemessener Zeit in Wegfall kommen, so ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
  2. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Erfüllungsort ist der Versandort. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  3. Im Falle unseres Verzuges ist der Kunde, sofern er nicht Verbraucher ist, nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, mit dem Hinweis, dass er nach Ablauf der Frist zurücktritt und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
  4. Die Bestimmung einer Lieferfrist bedeutet mangels besonderer Vereinbarung im Zweifel nicht, dass es sich um ein Fixhandelsgeschäft im Sinne der § 361 BGB und § 376 HGB handeln soll. Hierfür bedarf es zusätzlich der schriftlichen Einigung der Vertragspartner darüber, dass der Vertrag bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ohne Weiteres durch Rücktritt beendet werden kann.
  • 3 Eigentumsvorbehalt
  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Der Kunde darf die gelieferte Vorbehaltsware im Geschäftsverkehr zu normalen Geschäftsbedingungen weiterveräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf kein Abtretungsverbot vereinbaren und er hat unseren Eigentumsvorbehalt weiterzugeben, so dass die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungssession ist dem Kunden nicht gestattet.
  3. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an. Die Forderungen dienen in dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert oder verwendet, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware als bewirkt.
  1. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit von Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder Beeinträchtig durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
  2. Bei Zahlungsverzug des Kunden haben wir das Recht, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und gelieferte Waren in Besitz zu nehmen. Wir haben auch ohne Rücktritt das Recht, den Abnehmer unserer Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen.
  • 4 Factoring, Aufrechnung
 
  1. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Vertragsbeziehungen an die
Crefo-Factoring Rheinland GmbH Graurheindorfer Str. 92 53117 Bremen  (im Folgenden Factor)   abzutreten. Hierfür werden alle wesentlichen Merkmale der Forderung an den Factor durch Übermittlung einer Rechnungskopie übertragen. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Factor zu leisten. Demgemäß gehen Vorbehalts- und auch Sicherheitseigentum des Kunden auf den Factor über. Die Übergabe der Waren wird dadurch ersetzt dass Aloha diese für den Factor unentgeltlich verwahrt. Soweit die Waren sich im Besitz der Kunden der Aloha befinden, tritt Aloha hiermit seinen Herausgabeanspruch gegen den Kunden an den Factor ab. Der Factor ist befugt das Mahn-, Betreibungs- und Vollstreckungswesen im eigenen Namen durchzuführen. Die datenschutzrechtlichen nach dem BDSG werden hierbei sowohl von Aloha, als auch von dem Factor eingehalten.
  1. Sollten Ansprüche von Aloha nicht abgetreten werden sind die Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an Aloha zu leisten.
  • 5 Aufrechnung
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  • 6 Mängelrüge, Gewährleistung
  1. Ist unser Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet, die von uns gelieferten Gegenstände und bewirkten Leistungen unverzüglich im Sinne von § 377 HGB ordnungsgemäß zu untersuchen und uns Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt unser Kunde eine Anzeige, gelten unsere Leistung und die von uns gelieferten Gegenstände als genehmigt. Mängelansprüche sind dann ausgeschlossen. Zeigt sich später ein Mangel, muss die Anzeige unverzüglich gemacht werden, sonst sind Mängelansprüche gleichfalls ausgeschlossen. Zur Erhaltung der Rechte unseres Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
  2. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann unser Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, nach Maßgabe der unter Ziffer 8 geregelten Bedingungen über die Haftungsbeschränkung. Wählt unser Kunde nach geschadeter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen Mängeln zu.
  1. Bei Eingriffen des Kunden in die von uns gelieferten Gegenstände oder Nichtbeachtung von uns mitgelieferter Bedienungsanleitungen, stehen dem Kunden keine Mängelansprüche zu. Garantien in Sinne von § 276 Absatz 1 BGB oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien in Sinne von § 443 Absatz 1 BGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und der Verwendung des Wortes „Garantie“ durch uns.
  • 7 Haftung
Der Verkäufer schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit oder Garantien berührt sind. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf Grund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bleibt hiervon unberührt. Bei einem Kaufvertrag ist dies insbesondere die Pflicht des Verkäufers zur Übergabe der Kaufsache und zur Verschaffung des Eigentums an der Kaufsache. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für die Personen, derer sich der Verkäufer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.
  • 8 Datenschutz
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften erhoben, gespeichert, verarbeitet und gelöscht.
  • 9 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für Vertragsverhältnisse zwischen uns und unserem Kunden gilt das deutsche Recht, das einheitliche UN-Kaufrecht  und das deutsche internationale Privatrecht sind ausgeschlossen. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus unter Einbeziehung dies AGB geschlossenen Vertragsverhältnisse ist unser Sitz. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen, die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen worden sind, ist das für unseren Sitz zuständige Gericht, sofern unsere Kunden Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.
  • 10 Schiedsklausel
In Umsetzung der Art. 14 der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 weist Aloha darauf hin, dass seit dem 1.9.2016 ein Schlichtungsverfahren für Verbraucher und Unternehmer eingeführt wurde. Hier können Verbraucher und Unternehmer vereinfacht Streit beilegen. Unter folgender Adresse finden Sie diese Plattform: www.ec.europa.eu/consumers/odr
  • 11 – Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingung rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des gesamten Vertrages im Zweifel nicht berührt. Sollte die Regelungslücke nicht durch Gesetz geschlossen werden können, so ist eine Lösung zu finden, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Klausel und dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt, ohne unwirksam zu sein. Dabei sind die Umstände des Vertragsschlusses soweit das erkennbare Ziel, der Zweck und die Systematik dieser AGB der Auslegung zu Grunde zu legen. Im Zweifel gilt die Regelung, die ein ordentlicher und verständiger Unternehmer getroffen hätte, wenn er gewusst hätte, dass die vereinbarte Klausel unwirksam ist. Die aufgeführten Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für Aloha sowie seine Beteiligungsgesellschaften im In- und Ausland.